CleverMatch GmbH - Allgemeine Geschäftsbedingungen

Für die Nutzung der von der CleverMatch GmbH betriebenen Recruiting-Plattform sowie der angebotenen Dienstleistungen gelten ausschließlich die nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen der CleverMatch GmbH (nachfolgend „CleverMatch“ genannt), soweit nicht im Einzelfall eine andere schriftliche Vereinbarung getroffen wurde. Diese finden nur gegenüber Unternehmern im Sinne von § 14 BGB (nachfolgend als „Auftraggeber“ bezeichnet) Anwendung. Die Geschäftsbedingungen gelten auch für zukünftige gleichartige Geschäfte mit dem Auftraggeber, auch wenn ein ausdrücklicher Hinweis dann nicht mehr erfolgt. Von den folgenden Geschäftsbedingungen abweichenden Bedingungen des Auftraggebers widerspricht CleverMatch. Abweichende Bedingungen finden keine Anwendung.

 

1. Plattform, Registrierung, Funktionen

 

1.1 CleverMatch betreibt die im Internet unter der URL clevermatch.com und verschiedenen Subdomains abrufbare Recruiting-Plattform (nachfolgend als „Plattform“ bezeichnet). Ziel der Plattform ist es, für Arbeitgeber und Personaldienstleiter den gesamten Recruiting-Prozess, insbesondere die Gestaltung und Veröffentlichung der Stellenanzeige, die Kommunikation mit Nutzern, Interviews und die Evaluierung, abzubilden. Die Eigenschaften der Plattform ergeben sich aus den Funktionen, die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses auf der Plattform genutzt werden können.

 

1.2 Um Zugang zur Plattform zu erhalten, muss sich der Auftraggeber bei CleverMatch ordnungsgemäß registrieren. Er hat hierfür wahrheitsgemäß und vollständig die von CleverMatch abgefragten Informationen zu unterbreiten. Es bleibt CleverMatch vorbehalten, eine schriftliche Unterbreitung der Informationen und Belege über die Richtigkeit zu verlangen. Nach erfolgreicher Registrierung erhält der Auftraggeber die Zugangsdaten zur Plattform. Der Zugang zur Plattform ist höchstpersönlich und dem Auftraggeber ausschließlich zum eigenen Gebrauch gestattet. Der Zugang zur Plattform und die dort einsehbaren Nutzerprofile dürfen nicht an Dritte weitergegeben werden. CleverMatch behält sich vor, schon im Falle eines bloßen Verdachts einer Zuwiderhandlung gegen die vorstehende Regelung, den Zugang des Auftraggebers zur Plattform zu sperren.

 

1.3 Über die Plattform kann der Auftraggeber diverse Dienstleistungen für das Recruiting beziehen, beispielsweise Online-Assessments, Video-Interviews, Recruiting-Dienstleistungen, etc. Die Details dieser Leistungen werden auf der Plattform im Zuge des Buchungsvorgangs beschrieben. Ausgangspunkt für die Nutzung der Plattform ist die Anlage einer oder mehrerer konkreter Stellenausschreibungen für die Kandidatensuche in deren Rahmen u.a. folgende Leistungen erbracht werden können:

 

1.3.1 Teil der Plattform ist eine Datenbank mit Profilen und Lebensläufen von Kandidaten, die für neue Positionen offen sind („Nutzer“). Der Auftraggeber kann auf der Plattform nach geeigneten Kandidaten, die im Nutzerrpool von CleverMatch aufgeführt sind, suchen. Hierfür kann der Auftraggeber bestimmte Filtereinstellungen vornehmen. Die Anzeige der Nutzer, die den Einstellungen des Auftraggebers entsprechen, erfolgt anonymisiert. Sofern der Auftraggeber Kontakt mit dem Nutzer aufnehmen möchte, wird CleverMatch diesen über die Plattform kontaktieren. Stimmt der Nutzer gegenüber CleverMatch einer Kontaktaufnahme zu, wird CleverMatch dem Auftraggeber das Nutzerprofil freischalten.

In Bezug auf die Nutzerdatenbank wird klarstellend Folgendes festgehalten: Die Leistungen im Rahmen der Datenbank erfolgen nicht als Auftragsverarbeitung. CleverMatch stellt lediglich die vom Nutzer gespeicherten Inhalte bereit und bleibt datenschutzrechtlich Verantwortlicher. Soweit der Auftraggeber diese Daten nutzt, wird er gegebenenfalls weiterer Verantwortlicher im Sinne des Datenschutzrechts. Die Angaben von CleverMatch zu fachlichen Kompetenzen und Kenntnissen der Nutzer beruhen nicht auf eigenen Ermittlungen, sondern auf den Auskünften des Nutzers und Informationen von Dritten. Eine Gewährleistung für die Richtigkeit und Vollständigkeit der gegebenen Auskünfte und Informationen wird von CleverMatch deshalb nicht übernommen. Soweit CleverMatch kundenindividuell Daten von Nutzern verarbeitet, erfolgt dies im Rahmen einer Auftragsdatenverarbeitung, die die Parteien hiermit vereinbaren. Es gelten ergänzend zu diesem Vertrag dann die Bestimmungen der Auftragsverarbeitungsvereinbarung gemäß der Anlage zu diesen Bedingungen. Welche Verarbeitungsprozesse in den Bereich der Auftragsverarbeitung fallen, bestimmt der CleverMatch konkret erteilte Auftrag des Kunden.

 

1.3.2 Der Auftraggeber kann die von ihm gestalteten Stellenprofile in die Plattform einstellen. Darüber hinaus kann der Auftraggeber verschiedene Services buchen, die den Verbreitungsgrad der Stellenanzeige möglicherweise erhöhen. Dazu gehören bestimmte, die Auffindbarkeit in Suchmaschinen möglicherweise optimierende Leistungen oder die Schaltung der Stellungsanzeigen auf Portalen Dritter.

 

1.3.3 Über die Plattform kann der Auftraggeber verschiedene Services zum Interviewen und zur Beurteilung von Nutzern einsetzen. Dazu zählen Fragebögen, Chats, Video-Interview, Online Assessments, etc. Die Plattform ermöglicht dem Auftraggeber die Verwendung bereits vorgefertigter sowie das Einstellen eigener Inhalte zur Beurteilung des Nutzers.

 

1.3.4 Schließlich können über die Plattform Nutzer vermittelt werden.

 

1.4 Verträge über die auf der Plattform von CleverMatch erbrachten Leistungen kommen erst mit Bestätigung durch CleverMatch zustande. Etwaige Bestellungen des Kunden auf der Plattform sind lediglich Angebote an CleverMatch. Der Versand einer Rechnung gilt auch als Bestätigung. Die Entgegennahme von Zahlungen des Auftraggebers vor Rechnungsstellung stellen keine Annahme dar.

 

1.5 CleverMatch erhält als Gegenleistung für die jeweils gegenüber dem Auftraggeber erbrachten Leistungen die Vergütung, die bei Buchung der Leistung durch den Auftraggeber akzeptiert wurde.

 

2. Pflichten des Auftraggebers

 

2.1 Bei der Nutzung der Plattform wird der Auftraggeber geltendes Recht, insbesondere alle anwendbaren datenschutzrechtlichen Bestimmungen und das AGG, beachten. Insbesondere hat er Rechte Dritter und alle Bestimmungen dieser Vereinbarung zu wahren. Der Auftraggeber stellt CleverMatch von allen Ansprüchen Dritter und Kosten frei, die CleverMatch auf einer Verletzung dieser Bestimmung beruhen.

 

2.2 Der Auftraggeber verpflichtet sich insbesondere, personenbezogene Daten von Nutzern nicht zu verarbeiten, insbesondere weiterzugeben, soweit dies nicht für die Stellenbesetzung erforderlich ist, und diese vertraulich zu behandeln. CleverMatch geht vorbehaltlich einer ausdrücklichen Zustimmung des Nutzers davon aus, dass eine Speicherung für maximal sechs Monate, auch unter Berücksichtigung eventueller Abwehr von AGG-Ansprüchen, erforderlich ist, so dass der Auftraggeber sich verpflichtet, jegliche bei sich gespeicherten und von CleverMatch erhaltenen Daten des Nutzers spätestens nach Ablauf dieser Frist zu löschen. CleverMatch wird den Zugang des Kunden zu den Daten eines Nutzers spätestens sechs Monate nach Schließung des Stellenprofils automatisch sperren.

 

2.3 Der Auftraggeber verpflichtet sich, in dem angelegten Projekt eine ordnungsgemäße Positionspflege vorzunehmen. Wird ein Bewerber eingestellt oder abgelehnt, ist das durch die entsprechenden Statusänderungen zu hinterlegen. Ist eine Position erfolgreich besetzt oder anderweitig beendet, ist das Projekt auf der Plattform innerhalb von zwei Monaten zu schließen. CleverMatch ermöglicht nach Schließung des Projekts einen Zugang zu den Nutzerdaten für die Dauer von sechs Monaten. Bei von CleverMatch auf Erfolgsbasis vermittelten Bewerbern hat der Auftraggeber spätestens auf Rückfrage die Einstellung zu bestätigen und das zur Provisionsberechnung rele-vante, mit dem Bewerber vertraglich vereinbarte, Gehalt mitzuteilen.

 

2.4 Der Auftraggeber garantiert, dass die von ihm in die Plattform eingestellten Inhalte Rechte Dritter nicht verletzen und in jeder Hinsicht rechtmäßig sind. Der Auftraggeber stellt CleverMatch von allen Schäden und Ansprüchen Dritter frei, die auf einer Verletzung der vorgenannten Verpflichtung beruhen.

 

3. Vergütung

3.1 Der Auftraggeber verpflichtet sich, als Gegenleistung für die von ihm auf der Plattform gebuchten Leistungen die im Zuge der Buchung aufgeführten Preise zzgl. der ggf. anfallenden Umsatzsteuer zu zahlen. Hierfür stellt CleverMatch verschiedene Zahlungsmöglichkeiten zur Verfügung.

 

3.2 Die Vergütung wird mit Buchung zur Zahlung fällig, es sei denn, dies ist auf der Plattform anderweitig aufgeführt.

 

3.3 Der Auftraggeber stimmt der Übermittlung von Rechnungen per E-Mail zu. CleverMatch übermittelt Rechnungen auf elektronischen Weg an die von ihm bekannt gegebene E-Mail-Adresse. Der Auftraggeber verzichtet auf eine postalische Zusendung der Rechnung. Der Auftraggeber hat dafür Sorge zu tragen, dass sämtliche elektronische Zusendungen der Rechnung per E-Mail durch CleverMatch ordnungsgemäß an die vom Auftraggeber bekannt gegebene E-Mail-Adresse zugestellt werden können und technische Einrichtungen wie etwa Filterprogramme oder Firewalls entsprechend zu adaptieren. Der Auftraggeber hat eine Änderung der E-Mail-Adresse, an welche die Rechnung zugestellt werden soll, CleverMatch unverzüglich schriftlich und rechtsgültig mitzuteilen. Zusendungen von Rechnungen an die vom Auftraggeber zuletzt bekannt gegebene E-Mail-Adresse gelten diesem als zugegangen, wenn der Auftraggeber eine Änderung seiner E-Mail-Adresse CleverMatch nicht bekannt gegeben hat.

 

4. Laufzeit

 

4.1 Die Registrierung auf der Plattform unter Anwendung dieser Nutzungsbedingungen wird auf unbestimmte Zeit geschlossen. Sie kann von beiden Parteien zu jeder Zeit durch Kündigung gegenüber der anderen Partei beendet werden. CleverMatch weist darauf hin, dass mit einer Kündigung alle Projekte und alle Daten unwiderruflich gelöscht werden.

 

4.2 Das Recht auf Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

 

4.3 Im Falle des Verstoßes gegen diese Bedingungen durch den Auftraggeber und/oder im Falle einer außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund durch CleverMatch, kann CleverMatch alle zum Zeitpunkt der Kündigung noch offenen Projekte des Auftraggebers schließen.

 

5. Gewährleistung

 

5.1 CleverMatch gewährleistet eine den üblichen technischen Standards entsprechende Umsetzung von über das Internet zu erbringenden Dienstleistungen.

 

5.2 Etwaige Gewährleistungsansprüche des Auftraggebers verjähren in einem Jahr, gerechnet von dem Zeitpunkt, an dem der Kunde von dem Mangel Kenntnis hatte oder ohne grobe Fahrlässigkeit hätte Kenntnis erlangen müssen.

 

6. Haftung

 

6.1 CleverMatch haftet auf Schadensersatz gleich aus welchem Rechtsgrund – bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, soweit CleverMatch einen Mangel arglistig verschwiegen oder seine Abwesenheit zugesichert hat sowie bei Ansprüchen nach dem Produkthaftungsgesetz. Im Übrigen haftet CleverMatch bei einfacher Fahrlässigkeit nur für Schäden aus der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Verpflichtung, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf); in diesem Fall ist die Haftung jedoch auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens begrenzt.

 

6.2 Wegen einer Pflichtverletzung, die nicht in einem Mangel besteht, kann der Kunde nur zurücktreten oder kündigen, wenn CleverMatch die Pflichtverletzung zu vertreten hat.

 

6.3 Werden gegen den Auftraggeber von Dritten Ansprüche („Schutzrechtsanspruch“) wegen der Verletzung von Patenten, Urheberrechten, Marken, geschäftlichen Bezeichnungen oder Geschäftsgeheimnissen durch eine Leistung von CleverMatch („Schutzrechtsverletzung“) erhoben, stellt CleverMatch den Auftraggeber von allen Kosten (einschließlich angemessener Rechtsverteidigungskosten) und Forderungen frei, die ihm durch rechtskräftige Urteile zuständiger Gerichte oder von CleverMatch geschlossene schriftliche Vergleiche entstehen, vorausgesetzt, dass (i) der Auftraggeber die Schutzrechtsverletzung nicht verursacht hat, beispielsweise im Fall der Veröffentlichung unzulässiger Inhalte, (ii) der Auftraggeber CleverMatch schriftlich innerhalb von höchstens fünf Tagen nach erstmaliger Anspruchstellung unterrichtet, (iii) CleverMatch die alleinige Kontrolle über die Verteidigung gegen den Schutzrechtsanspruch behält und (ivii) der Auftraggeber angemessene Unterstützung und alle Informationen zur Verfügung stellt, damit CleverMatch Verpflichtungen hiernach wahrnehmen kann. Vorstehende Verpflichtung gilt nicht für Maßnahmen oder Erklärungen, denen CleverMatch nicht zuvor schriftlich zugestimmt hat und nicht, soweit der Auftraggeber Verletzungshandlungen fortsetzt, nachdem ihm Änderungen mitgeteilt wurden, die eine Verletzung verhindert hätten. Wird eine Schutzrechtsverletzung durch ein zuständiges Gericht festgestellt oder von CleverMatch für möglich gehalten, kann CleverMatch nach eigenem Ermessen und auf eigene Kosten entweder (i) die Leistungen so ersetzen oder ändern, dass keine Schutzrechtsverletzung mehr vorliegt, oder (ii) dem Auftraggeber ein Nutzungsrecht an dem Schutzrecht verschaffen oder (iii) wenn Maßnahmen nach (i) oder (ii) nicht möglich oder nicht zumutbar sind, diesen Vertrag außerordentlich mit sofortiger Wirkung kündigen.

 

7. Geheimhaltung

 

7.1 CleverMatch verpflichtet sich, alle als „vertraulich“ gekennzeichneten Informationen, die CleverMatch von dem Auftraggeber im Rahmen dieses Vertrages erhält, geheim zu halten. Diese Pflicht wird von CleverMatch auch nach Ablauf der Vertragslaufzeit erfüllt.

 

7.2 Dem Auftraggeber obliegt es, bei der Benutzung von IDs, Kennwörtern, Benutzernamen oder anderen Sicherheitsvorrichtungen, die im Zusammenhang mit den Services zur Verfügung gestellt werden, größtmögliche Sorgfalt walten zu lassen und jedwede Maßnahme zu ergreifen, welche den vertraulichen, sicheren Umgang mit den Daten gewährleistet und deren Bekanntgabe an Dritte verhindert. Für den Gebrauch seiner Kennwörter oder Benutzernamen durch Dritte wird der Auftraggeber zur Verantwortung gezogen, falls er nicht nachhaltig darlegen kann, dass der Zugang zu solchen Daten nicht durch ihn selbst verursacht wurde und die Gründe dafür nicht von ihm beeinflusst werden konnten. Der Auftraggeber ist verpflichtet, CleverMatch unverzüglich über eine mögliche oder bereits bekannt gewordene, nicht autorisierte Verwendung seiner Zugangsdaten zu informieren. Bei Verletzung einer oder mehrerer der in diesen AGB genannten Verpflichtungen seitens des Auftraggebers, insbesondere aber nicht ausschließlich der unter diesem Punkt aufgeführten, ist CleverMatch berechtigt, die Services ohne weitere Benachrichtigung zu beenden und von der Internetseite zu entfernen, ohne dabei auf irgendwelche Zahlungsverpflichtungen des Auftraggebers zu verzichten.

 

8. Schlussbestimmungen, Aufrechnung, Gerichtsstand

 

8.1 Mündliche Nebenabreden bestehen zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses nicht. Abweichungen von diesen Bedingungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung durch CleverMatch. Dies gilt auch für die Aufhebung des Schriftformerfordernisses.

 

8.2 Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein, so bleibt der Vertrag im Übrigen gleichwohl gültig. Die Parteien verpflichten sich, die unwirksame Bestimmung durch eine wirksame zu ersetzen, die der unwirksamen wirtschaftlich und rechtlich möglichst nahekommt.

 

8.3 Der Auftraggeber kann eine Aufrechnung oder ein Zurückbehaltungsrecht gegenüber Forderungen von CleverMatch nur geltend machen, wenn es sich bei den Forderungen um unstreitige oder rechtskräftig festgestellte Forderungen handelt.

 

8.4 Die Vertragsparteien verpflichten sich, die ihnen während der Zusammenarbeit bekanntwerdenden Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse, insbesondere die Inhalte und Konditionen des Vertrages, sowie als vertraulich gekennzeichnete Geschäftsangelegenheiten, und die Daten von Nutzern vertraulich zu behandeln und gegenüber Dritten geheim zu halten. Der Auftraggeber verpflichtet sich, weder allgemein noch einem Dritten gegenüber, personenbezogene Daten schriftlich oder mündlich zugänglich zu machen.

 

8.5 Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertragsverhältnis ist Frankfurt am Main.



ANLAGE:

Vereinbarung über die Verarbeitung von personenbezogenen Daten durch einen Auftragsverarbeiter gem. Artikel 28 Absatz 3 der Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO)

Präambel

Diese Auftragsverarbeitungsvereinbarung (im Folgenden: „AVV”) konkretisiert die Verpflichtungen der Parteien zum Datenschutz bei der Auftragsverarbeitung, wie sie in dem Vertrag, dem diese Anlage beigefügt ist, (im Folgenden: „der Vertrag“) genauer beschrieben ist. Die AVV findet Anwendung auf alle Tätigkeiten, die im Zusammenhang mit dem Vertrag stehen und in dessen Anwendungsbereich die Auftragnehmerin sowie Arbeitnehmer oder sonstige Beauftragte der Auftragnehmerin personenbezogene Daten (im Folgenden „Daten“) der Auftraggeberin als Auftragsverarbeiter verarbeiten.

1. Gegenstand und Dauer des Auftrags sowie Art, Umfang und Zweck der Datenverarbeitung

1.1. Der Gegenstand der Verarbeitung ergibt sich aus dem Vertrag.

1.2. Verarbeitet werden sollen insbesondere Daten, die im Zusammenhang mit einer Bewerbung eines Nutzers für eine Position beim Auftraggeber stehen und die individuell für den Auftraggeber erhoben und nicht in eigener Verantwortung des Auftragnehmers verarbeitet werden. Welche Daten dies konkret sind, bestimmt der Vertrag.

1.3. Die Laufzeit der AVV richtet sich nach der Laufzeit des Vertrags soweit in dieser AVV nicht etwas Abweichendes geregelt ist. Die Auftragsverarbeitung tritt gemeinsam mit dem Vertrag in Kraft. Ist der Vertrag bereits in Kraft getreten, so tritt die Auftragsverarbeitung mit dem Tag ihres Abschlusses in Kraft.

2. Anwendungsbereich und Verantwortlichkeit

2.1. Die Auftragnehmerin verarbeitet personenbezogene Daten im Auftrag der Auftraggeberin. Dies umfasst Tätigkeiten, die im Vertrag und in der Leistungsbeschreibung konkretisiert sind. Die Auftraggeberin ist im Rahmen dieses Vertrages für die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen der Datenschutzgesetze, insbesondere für die Rechtmäßigkeit der Datenweitergabe an die Auftragnehmerin sowie für die Rechtmäßigkeit der Datenverarbeitung allein verantwortlich. Sie ist „Verantwortliche“ im Sinne des Artikel 4 Nr. 7 DS-GVO).

2.2. Die Weisungen werden anfänglich durch den Vertrag festgelegt und können von der Auftraggeberin danach in schriftlicher Form oder in einem elektronischen Format (Textform, z.B. via E-Mail) an die von der Auftragnehmerin bezeichnete Stelle durch einzelne Weisungen geändert, ergänzt oder ersetzt werden (Einzelweisung). Weisungen, die im Vertrag nicht vorgesehen sind, werden als Antrag auf Leistungsänderung behandelt. Mündliche Weisungen sind unverzüglich schriftlich oder in Textform zu bestätigen.

3. Pflichten der Auftragnehmerin

3.1. Die Auftragnehmerin darf Daten von betroffenen Personen nur im Rahmen des Auftrages und der Weisungen der Auftraggeberin verarbeiten außer es liegt ein Ausnahmefall im Sinne des Artikel 28 Abs. 3 a) DS-GVO vor. Die Auftragnehmerin informiert die Auftraggeberin unverzüglich, wenn sie der Auffassung ist, dass eine Weisung gegen anwendbare Gesetze verstößt. Die Auftragnehmerin darf die Umsetzung der Weisung solange aussetzen, bis sie von der Auftraggeberin bestätigt oder abgeändert wurde.

3.2. Die Auftragnehmerin wird in ihrem Verantwortungsbereich die innerbetriebliche Organisation so gestalten, dass sie den besonderen Anforderungen des Datenschutzes gerecht wird. Sie wird technische und organisatorische Maßnahmen zum angemessenen Schutz der Daten der Auftraggeberin treffen, die den Anforderungen der DS-GVO, insbesondere Artikel 32 DS-GVO genügen. Die Auftragnehmerin hat technische und organisatorische Maßnahmen zu treffen, die die Vertraulichkeit, Integrität, Verfügbarkeit und Belastbarkeit der Systeme und Dienste im Zusammenhang mit der Verarbeitung auf Dauer sicherstellen. Der Auftraggeberin sind die technischen und organisatorischen Maßnahmen der Auftragnehmerin zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses bekannt. Auf Nachfrage erhält die Auftraggeberin eine Kopie der Auflistung der Maßnahmen. Es obliegt der Verantwortung der Auftraggeberin, dass die getroffenen Maßnahmen ein dem Risiko für die Rechte und Freiheiten natürlicher Personen angemessenes Schutzniveau gewährleisten. Die Auftragnehmerin ist dazu berechtigt, die vorgesehenen Maßnahmen zu ändern soweit hierdurch das in dieser AVV vereinbarte Schutzniveau nicht unterschritten wird.

3.3. Die Auftragnehmerin unterstützt die Auftraggeberin im vernünftigen Umfang und im Rahmen ihrer Möglichkeiten bei der Erfüllung der Anfragen und Ansprüche betroffenen Personen gem. Kapitel III der DS-GVO sowie bei der Einhaltung der in den Artikeln 33 bis 36 DS-GVO genannten Pflichten.

3.4. Die Auftragnehmerin gewährleistet, dass es den mit der Verarbeitung der Daten der Auftraggeberin befassten Mitarbeitern und anderen für die Auftragnehmerin tätigen Personen untersagt ist, die Daten außerhalb der Weisung zu verarbeiten. Ferner gewährleistet die Auftragnehmerin, dass sich die zur Verarbeitung der personenbezognen Daten befugten Personen zur Vertraulichkeit verpflichtet haben oder einer angemessenen gesetzlichen Verschwiegenheitspflicht unterliegen. Die Vertraulichkeits-/ Verschwiegenheitspflicht besteht auch nach Beendigung des Auftrages fort.

3.5. Die Auftragnehmerin unterrichtet die Auftraggeberin unverzüglich, wenn ihm Verletzungen des Schutzes personenbezogener Daten der Auftraggeberin bekannt werden. Die Auftragnehmerin trifft die erforderlichen Maßnahmen zur Sicherung der Daten und zur Minderung möglicher nachteiliger Folgen der betroffenen Personen und spricht sich hierzu unverzüglich mit der Auftraggeberin ab.

3.6. Die Auftragnehmerin nennt der Auftraggeberin den Ansprechpartner für im Rahmen des Vertrages anfallende Datenschutzfragen. Der Datenschutzbeauftragte der Auftragnehmerin ist Herr Thorsten Feldmann, JBB Data Consult GmbH, Friedrichstraße 95, 10117 Berlin, Telefon: 030 2096 2282, E-Mail: [email protected].

3.7. Der Auftragnehmerin gewährleistet, ihren Pflichten nach Art. 32 Abs. 1 lit. d) DS-GVO nachzukommen, ein Verfahren zur regelmäßigen Überprüfung der Wirksamkeit der technischen und organisatorischen Maßnahmen zur Gewährleistung der Sicherheit der Verarbeitung einzusetzen

3.8. Die Auftragnehmerin berichtigt oder löscht die vertragsgegenständlichen Daten, wenn die Auftraggeberin dies anweist und dies vom Weisungsrahmen umfasst ist. Ist eine datenschutzkonforme Löschung oder eine entsprechende Einschränkung der Datenverarbeitung nicht möglich, übernimmt die Auftragnehmerin die datenschutzkonforme Vernichtung von Datenträgern und sonstigen Materialien auf Grund einer Einzelbeauftragung durch die Auftraggeberin oder gibt diese Datenträger an die Auftraggeberin zurück, sofern nicht im Vertrag etwas Abweichendes vereinbart ist. In besonderen, von der Auftraggeberin zu bestimmenden Fällen, erfolgt eine Aufbewahrung bzw. Übergabe. Die hiermit verbundene Vergütung und zu erfüllende Schutzmaßnahmen sind ggf. Bestandteil einer eigenständigen Vereinbarung, soweit Sie nicht bereits im Vertrag geregelt sind.

3.9. Daten, Datenträger sowie sämtliche sonstige Materialien sind nach Auftragsende auf Verlangen der Auftraggeberin entweder herauszugeben oder zu löschen. Im Falle von Test- und Ausschussmaterialien ist eine Einzelbeauftragung nicht erforderlich. Die Auftraggeberin trägt die Kosten einer von dieser Regelung abweichender Herausgabe oder Löschung.

3.10. Im Falle einer Inanspruchnahme der Auftraggeberin durch eine betroffene Person hinsichtlich etwaiger Ansprüche nach Art. 82 DS-GVO, verpflichtet sich die Auftragnehmerin die Auftraggeberin bei der Abwehr des Anspruches im Rahmen ihrer Möglichkeiten und gegen eine angemessene Entschädigung zu unterstützen.

4. Pflichten der Auftraggeberin

4.1. Die Auftraggeberin hat die Auftragnehmerin unverzüglich und vollständig zu informieren, wenn sie in den Auftragsergebnissen Fehler oder Unregelmäßigkeiten bzgl. datenschutzrechtlicher Bestimmungen feststellt.

4.2. Im Falle einer Inanspruchnahme der Auftraggeberin durch eine betroffene Person hinsichtlich etwaiger Ansprüche nach Art. 82 DS-GVO, gilt Ziffer 3.10 entsprechend.

4.3. Die Auftraggeberin nennt der Auftragnehmerin den Ansprechpartner für im Rahmen des Vertrages anfallende Datenschutzfragen.

5. Anfragen von Betroffenen

Wendet sich eine betroffene Person mit Forderungen zur Berichtigung Löschung oder Auskunft an die Auftragnehmerin, wird die Auftragnehmerin die betroffene Person an die Auftraggeberin verweisen, sofern eine Zuordnung an die Auftraggeberin nach Angaben der betroffenen Person möglich ist. Die Auftragnehmerin leitet den Antrag der betroffenen Person unverzüglich an die Auftraggeberin weiter. Die Auftragnehmerin unterstützt die Auftraggeberin im Rahmen ihrer Möglichkeiten, auf die Anfrage zu antworten. Die Auftragnehmerin haftet nicht, wenn die Auftraggeberin eine Antwort unterlässt zu antworten, oder eine Beantwortung nicht in einer datenschutzrechtlich konformen Weise oder im erforderlichen Zeitrahmen erfolgt.

6. Nachweismöglichkeiten

6.1. Die Auftragnehmerin weist der Auftraggeberin die Einhaltung der in dieser AVV niedergelegten Pflichten mit geeigneten Mitteln nach.

6.2. Sollten im Einzelfall Inspektionen durch die Auftraggeberin oder einen von ihr beauftragten Prüfer erforderlich sein, werden diese zu den üblichen Geschäftszeiten ohne Störung des Betriebsablaufs nach Anmeldung und unter Berücksichtigung einer angemessenen Vorlaufzeit durchgeführt. Die Auftragnehmerin kann bestimmen, dass solche Prüfungen oder Inspektionen neben der vorherigen Ankündigung und angemessenen Vorlaufzeit den Abschluss einer Vertraulichkeitsvereinbarung hinsichtlich der verarbeiteten personenbezogenen Daten und technischen und organisatorischen Maßnahmen erfordern. Die Auftragnehmerin hat das Recht solche Inspektoren und Prüfer zurückzuweisen, die zu ihr im Wettbewerb stehen.

Sollte die Auftragnehmerin sich dazu entschließen selbst einen fachkundigen, unabhängigen externen Inspektor oder Prüfer zu beauftragen, stimmt die Auftragnehmerin dieser Beauftragung unter der Bedingung zu, dass sie eine Kopie des Berichts erhält.

Die Auftragnehmerin hat das Recht eine Vergütung für ihre Unterstützung zu verlangen soweit dies im Vertrag vereinbart ist. Vorbehaltlich einer abweichenden Regelung soll der zeitliche Aufwand einen Tag pro Kalenderjahr nicht überschreiten.

6.3. Sollte eine Datenschutzaufsichtsbehörde oder eine sonstige hoheitliche Aufsichtsbehörde der Auftraggeberin eine Inspektion vornehmen, gilt grundsätzlich Ziffer 6.2 entsprechend. Eine Unterzeichnung einer Verschwiegenheitsverpflichtung ist nicht erforderlich, wenn diese Aufsichtsbehörde einer berufsrechtlichen oder gesetzlichen Verschwiegenheit unterliegt, bei der ein Verstoß nach dem Strafgesetzbuch strafbewehrt ist.

7. Subunternehmer (weitere Auftragsnehmer)

7.1. Die Auftraggeberin stimmt der Nutzung von Subunternehmern zu. Die Auftragnehmerin informiert die Auftraggeberin im Voraus über die Verwendung oder Ersetzung von Subunternehmern.

7.2. Die Auftragnehmerin wird mit diesen Dritten im erforderlichen Umfang vertragliche Vereinbarungen treffen, um angemessene Datenschutz- und Informationssicherheitsmaßnahmen in Übereinstimmung mit Artikel 28 Absatz 4 DS-GVO zu gewährleisten. Erteilt die Auftragnehmerin Aufträge an Subunternehmer, so obliegt es der Auftragnehmerin, ihre datenschutzrechtlichen Pflichten aus diesem Vertrag dem Subunternehmer zu übertragen.

8. Informationspflichten, Schriftformklausel, Rechtswahl

8.1. Sollten die Daten der Auftraggeberin bei der Auftragnehmerin durch Pfändung oder Beschlagnahme, durch ein Insolvenz- oder Vergleichsverfahren oder durch sonstige Ereignisse oder Maßnahmen Dritter gefährdet werden, so hat die Auftragnehmerin die Auftraggeberin unverzüglich darüber zu informieren. Die Auftragnehmerin wird alle in diesem Zusammenhang Verantwortlichen unverzüglich darüber informieren, dass die Hoheit und das Eigentum an den Daten ausschließlich bei der Auftraggeberin als Verantwortliche im Sinne der Datenschutz-Grundverordnung liegen.

8.2. Änderungen und Ergänzungen dieser AVV und aller ihrer Bestandteile – einschließlich etwaiger Zusicherungen der Auftragnehmerin – bedürfen einer schriftlichen Vereinbarung, die auch in einem elektronischen Format (Textform) erfolgen kann, und des ausdrücklichen Hinweises darauf, dass es sich um eine Änderung bzw. Ergänzung dieser Bedingungen handelt. Dies gilt auch für den Verzicht auf dieses Formerfordernis.

8.3. Bei etwaigen Widersprüchen gehen Regelungen dieser Anlage zum Datenschutz den Regelungen des Vertrages vor. Sollten einzelne Teile dieser Anlage unwirksam sein, so berührt dies die Wirksamkeit der Anlage im Übrigen nicht.

8.4. Es gilt deutsches Recht.

9. Haftung und Schadensersatz

Es gelten die Haftungsregelungen des Vertrags soweit nicht etwas Abweichendes ausdrücklich vereinbart ist.